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Für Betriebsräte

Wie kann die Qualität von Zeitaufnahmen beurteilt werden?

Zeitaufnahmen können erhebliche Auswirkungen auf Personalbemessung, Vorgabezeiten, Arbeitsdichte und leistungsbezogene Entgelte haben. Je nach Ausgestaltung und Verwendungszweck sind dabei Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6, 10 und 11 BetrVG. Meist bekommen Sie aber nur den fertigen Bericht, und niemand beantwortet die entscheidende Frage: Wie genau sind diese Zeiten überhaupt, und wo liegen die Schwachstellen?

Öffentliche Auftraggeber für Härtel Consulting

Präzise Zeiten

Wie genau sind diese Zeiten überhaupt?

Ich beantworte sie. 18 Jahre habe ich Zeitstudien auf Arbeitgeberseite geplant, durchgeführt und verantwortet, zuletzt sechs Jahre als Senior-Inhouse-Berater der Schwarz-Gruppe. Ich kenne die Stellen, an denen Ergebnisse geschönt oder falsch gelesen werden, weil ich sie selbst gesehen habe.

Ich berate nie im selben Betrieb Arbeitgeber und Betriebsrat. Was ich von Ihrem Gremium erfahre, bleibt beim Gremium; mit dem Arbeitgeber spreche ich nur, wenn Sie mich dazu beauftragen.

Alles auf dieser Seite gilt entsprechend für Personalräte und Mitarbeitervertretungen.

Mein Einsatz

Wann Sie mich brauchen

  • Im Betrieb ist eine Zeitstudie angekündigt.
  • Der Arbeitgeber hat bereits gemessen, ohne das Gremium zu informieren.
  • Eine Studie läuft, und Sie wollen wissen, ob korrekt gemessen wird.
  • Ein Bericht liegt vor, und aus ihm sollen Planzeiten, Stellen oder Prämien abgeleitet werden.
  • Sie sollen eine Betriebsvereinbarung unterschreiben, die der Arbeitgeber vorgelegt hat.
  • Der Arbeitgeber führt eine App oder Software für Zeitaufnahmen ein.
  • Ein Personalbemessungssystem wird eingeführt oder geändert.

Arbeitsweise

Was ich für Sie tue

Studienbericht prüfen

Wie viele Messungen es gab, wie stark die Werte streuen, ob Anfang und Ende jedes Arbeitsschritts sauber festgelegt waren, wie das Arbeitstempo bewertet wurde, welche Zuschläge angesetzt sind und wie gerechnet wurde. Sie bekommen ein Gutachten in Klartext: Was trägt, was nicht, und was Sie nachfordern sollten.

Aufnahmen fachlich begleiten

Soweit eine Teilnahme des Betriebsrats vereinbart oder rechtlich vorgesehen ist, begleite ich Zeitaufnahmen fachlich und dokumentiere, ob die festgelegte Methode eingehalten wird. Unabhängig davon unterstütze ich Sie bei der Prüfung von Methodik, Durchführung und Auswertung.

Software prüfen

Was speichert das System, wer kann Daten nachträglich ändern, gibt es einen Änderungsnachweis, werden Personenbezüge gelöscht? Diese Fragen müssen vor der Freigabe beantwortet sein.

Betriebsvereinbarung mitgestalten

Zweckbindung, keine Namen in den Daten, Schutz kleiner Gruppen, Löschfristen mit Nachweis, Teilnahme des Betriebsrats an Aufnahmen. Als Musterklauseln, die ein Fachanwalt Ihrer Wahl prüft.

Schulen

Seminar „Gemessene Zeiten auf dem Prüfstand: Wie präzise sind Zeitaufnahmen wirklich, und wo liegen die Schwachstellen?“ – zwei Tage, auch inhouse für Ihr Gremium mit Ihren eigenen Daten.

Auf Wunsch als externer Sachverständiger

Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber das nach § 80 Abs. 3 BetrVG vereinbaren, übernehme ich die Prüfung als externer Sachverständiger. Ich beschreibe den Prüfauftrag und erstelle ein Angebot, das Sie dem Arbeitgeber vorlegen können.

Ablauf

So läuft es ab

01.

Erstgespräch

Sie schildern die Lage, ich sage Ihnen, was zu prüfen ist und ob Sie mich dafür brauchen.

02.

Prüfauftrag

Wir beschreiben gemeinsam, was geprüft werden soll. Sie legen den Auftrag dem Arbeitgeber zur Vereinbarung vor; die Begründung liefere ich mit.

03.

Prüfung und Bericht

Ich prüfe Bericht, Daten oder Software und stelle das Ergebnis in Ihrer Sitzung vor, in Klartext und mit konkreten Nachforderungen. Dauer je nach Umfang ein bis drei Wochen.

Bezahlung

Wer bezahlt das

Für Schulungen des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die Kosten, wenn die Schulung für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (§ 37 Abs. 6, § 40 BetrVG). Für einen externen Sachverständigen gilt das nach § 80 Abs. 3 BetrVG, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist und mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, klären wir im Erstgespräch; die Begründung gegenüber dem Arbeitgeber gehört zu meiner Leistung.

Messdaten richtig erfassen

Drei Fragen, die Sie heute schon stellen können

01.

Wie stark streuen die gemessenen Zeiten, und wurde mit dem Mittelwert oder dem Median gerechnet? Der Median ist der mittlere Wert, den einzelne Ausreißer nicht verzerren.

02.

Wie groß war die Stichprobe je Ablaufabschnitt, und wie wurden Messobjekte und Tage ausgewählt?

03.

Wer hat gemessen, wie wurden die Messenden geschult, und haben verschiedene Messende bei derselben Tätigkeit ähnliche Werte festgehalten?

Wenn eine dieser Fragen keine klare Antwort bekommt, ist der Bericht noch nicht entscheidungsreif.

Ich entwickle selbst eine Software zur Datenqualität von Zeitstudien; deshalb weiß ich, was solche Systeme speichern und verändern können. In Mandaten und Seminaren für Betriebsräte kommt sie nicht zum Einsatz, ich empfehle keine Produkte und bekomme keine Provisionen. Dass Messdaten nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden, keine Namen enthalten und nach Fristen gelöscht werden, halte ich für Mindeststandard, nicht für Verhandlungsmasse.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

30 Minuten, telefonisch oder per Video, kostenfrei. Schildern Sie kurz, was ansteht; ich sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort; wenn Ihre Sitzung drängt, sagen Sie es dazu.